Aufnahme

Interessierte vereinbaren telefonisch einen Vorstellungstermin.
Die oder der zukünftige Lernende ist bereits von der IV anerkannt oder angemeldet. 

Aktuell haben wir noch in allen Bereichen freie Lehrstellen. Wir freuen uns über Ihre Anfrage.


Abklärung

Das zweistündige, unverbindliche Vorstellungsgespräch dient als Entscheidungshilfe, um einen Schnupperaufenthalt zu vereinbaren. Der Schnupperaufenthalt dauert von Montag bis Freitag nach Arbeitsschluss. Wird das Schnuppern mit Wohnen vereinbart, startet die Schnupperwoche am Sonntagabend.

Das Auswertungsgespräch in der folgenden Woche mit der oder dem Lernenden, Angehörigen, IV-Berufsberatung und der Ressortleitung Koordination endet mit dem Entscheid beider Parteien zur Aufnahmeempfehlung oder –absage.
Unmittelbar nach dem Auswertungsgespräch wird der Lehr- und sofern das Wohnen gewünscht wird, Internatsvertrag erstellt.


Aufnahmekriterien

  • Jugendliche mit einer Lernbeeinträchtigung
  • Abschluss der obligatorischen Schulpflicht
  • Alter zwischen 15 und 25 Jahren

Ausbildungsdauer

In der Regel dauert die berufliche Grundbildung EBA (Eidg. Berufsattest) oder PrA INSOS (Praktische Ausbildung INSOS) zwei Jahre.


Arbeitszeit

Die Lernenden arbeiten 42 Stunden pro Woche.


Ausbildungslohn

Minderjährige erhalten einen Monatslohn von Fr. 150.- 

Volljährige erhalten das Taggeld direkt von der Invalidenversicherung ausbezahlt.


Ferienregelung

Die Lernenden haben zwei Wochen Herbstferien (KW 39 / 40), zwei Wochen Winterferien (KW 52 resp. 53 und 01) und zwei Wochen Sommerferien (KW 29/30). Eine zusätzliche Ferienwoche kann frei gewählt werden, während der Ferienzeit der jeweiligen Berufsschule. 


Finanzierung

Die Ausbildung sowie Kost und Logis bezahlt die IV. Ebenso werden Reisekosten durch die IV getragen. Berufskleider sowie Versicherungsbeiträge gehen zu Lasten der gesetzlichen Vertreter.


WLAN

Alle Lernenden verfügen über einen freien und unbeschränkten Internet-Zugang über WLAN. 


Was wir nicht dulden

Alkohol- und Drogenkonsum, Rassismus, Übergriffe jeglicher Art (Gewaltanwendung, sexuelle Belästigung, verhaltensmässige Entgleisungen).


Nach der Ausbildung

Das Dokument Fit nach der Ausbildung beinhaltet Denkanstösse aus Sicht und Erfahrung der Fachstelle Berufliche Integration u.a. zu den Themen Einstieg ins Erwerbsleben sowie Lohn und Versicherungsleistungen.